Seit 2009 müssen Anleger auf Kapitalerträge Abgeltungssteuer zahlen. Unter diese zu besteuernden Erträge fallen Zinsen (beispielsweise vom Sparbuch), Dividenden (zum Beispiel aus Aktien) oder auch Erträge aus Zertifikaten (beispielsweise auf Rohstoffe oder Währungen). Auch im Rahmen eines Verkaufs von Aktien oder Investmentanteilen aus dem Wertzuwachs realisierte Kursgewinne fallen unter die
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