Für Dieselfahrer herrschen im Moment unsichere Zeiten. Etwa 11,8 Millionen Menschen weltweit sind durch den Diesel-Skandal betroffen, und es ist weiter unklar, ob VW und andere Autobauer ältere Dieselfahrzeuge auf ihre eigenen Kosten nachrüsten und ob das Nachrüstverfahren tatsächlich Erfolg versprechend ist. In Deutschland ist es besonders schwierig, die eigenen Interessen gegenüber den Herstellern durchzusetzen. Da stellt auch das Update für viele Dieselfahrer keine Lösung für das Problem dar, denn es kann zu technischen Problemen führen. Gleichzeitig erschweren das schlechte Image der Dieselfahrzeuge und der massive Wertverlust durch den Dieselskandal den Wiederverkauf. Außerdem drohen in vielen deutschen Innenstädten Fahrverbote. Betroffene müssen allerdings nicht tatenlos zusehen, sondern können sich auf rechtlichem Weg wehren, indem sie Schadensersatzforderungen geltend machen oder den Vertrag widerrufen. Die ascent AG aus Karlsruhe unterstützt Sie dabei und prüft gemeinsam mit dem Rechtsportal Verbraucherhilfe24 kostenlos Ihren Kauf- bzw. Leasingvertrag.
Abgasskandal – Die ascent AG informiert zu unterschiedlichen Strategien
Bis zum Ende des Jahres haben Dieselfahrer, die ihr Auto auf Kredit gekauft oder geleast haben die Chance, ihr Auto an den Hersteller zurückgeben zu können. Experten gehen davon aus, dass bis zu 90 Prozent aller Kredit- und Leasingverträge der Autobanken fehlerhaft sind. Vor allem Autos, die nach dem 10. Juni 2010 erworben wurden, denn hier ist häufig die Widerrufsbelehrung fehlerhaft. Enthält der Kauf- oder Leasingvertrag ein oder gleich mehrere Fehler, haben Kunden die Möglichkeit, den Vertrag unbeschränkt zu widerrufen.
Was passiert bei einem Widerruf?
Widerruft ein Kunde seinen fehlerhaften Vertrag, muss die Autobank alle erbrachten Anzahlungen und Ratenzahlung im Austausch gegen das Fahrzeug erbringen. Allerdings ist dabei noch unklar, ob Betroffenen ein Nutzungswertersatz oder der volle Erstattungsbetrag zusteht. Der Nutzungswertersatz ist ein Wertersatz für die gefahrenen Kilometer. Allerdings haben Betroffene gute Chancen, dass nicht einmal der Nutzungswert abgezogen werden darf.
Musterfeststellungsklage: Welche Fristen gibt es?
Wer sein Auto nicht finanziert oder geleast hat, dem bleiben andere Möglichkeiten, sein Geld für den vom Abgasskandal betroffenen Wagen zurückzufordern und aus dem Kaufvertrag auszusteigen. Zum einen durch Gewährleistungsansprüche gegen den Vertragshändler oder den Hersteller. Dabei gilt es jedoch, die Fristen zu beachten. Die Hersteller versuchen, freiwillige Entschädigungen so weit wie möglich hinauszuzögern und setzen dabei auf den Zeitfaktor. Die ascent AG rät Betroffenen genau deshalb, schnellstmöglich aktiv zu werden, denn die zweijährige Verjährungsfrist gegen den Hersteller läuft zum Jahresende ab. Auch deshalb haben die Verbraucherzentrale Bundesverband und der ADAC zum November eine Musterfeststellungsklage angekündigt, der sich Betroffene, die bis jetzt noch keine Schritte unternommen haben, anschließen können. Wenn das Urteil positiv für die Autofahrer ausfällt, muss allerdings jeder individuell seinen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen. Darüber, wie Sie sich dieser ersten Klage anschließen können und darüber, welche Vor- und Nachteile es für Sie hat, informiert Sie die ascent AG ebenfalls kompetent und unabhängig.
Mit der ascent AG individuelle Ansprüche prüfen
Wir stehen Betroffenen mit unserer jahrelangen Erfahrung in Rechtsfragen bezüglich des Abgasskandals jederzeit zur Verfügung. Über unser Kontaktformular können Sie eine Anfrage an uns senden und erhalten in kürzester Zeit eine Antwort von unserem Rechtsexperten. Die juristische Abwicklung der Schadensersatzansprüche erfolgt dann fristgerecht über unseren Partner Verbraucherhilfe24. Mit einem Team aus 60 Anwälten sind sie der richtige Ansprechpartner auf diesem Gebiet. Die ascent AG überprüft außerdem Ihre bestehende Rechtsschutzversicherung und berät Sie in allen Belangen der angewandten Alltagsökonomie.